Gebühren – Was kostet ein Tierarztbesuch?
Gebühren - Was kostet ein Tierarztbesuch und wie setzen sich die Kosten zusammen?
Die GOT ist bindend
Als niedergelassene Tierarztpraxis sind wir verpflichtet, die Gebührenverordnung für Tierärzte (GOT) einzuhalten, eine bundeseinheitliche Rechtsverordnung, die am 22.11.22 aktualisiert wurde. Diese Verordnung sieht vor, dass alle erbrachten Leistungen mindestens mit dem einfachen bis hin zum dreifachen Gebührensatz berechnet werden müssen, eine Unterschreitung ist unzulässig. Zusätzlich sind tierärztliche Leistungen mehrwertsteuerpflichtig, sodass neben den Gebühren für die Leistung auch Kosten für angewandte Medikamente und Materialien sowie abgegebene Medikamente mit einem Steuersatz von 19% bzw. 7% für Futtermittel anfallen.
Faire Preise helfen Ihrem Tier und uns
Wir üben unseren Beruf mit hohem Idealismus und viel Tierliebe aus, müssen jedoch gleichzeitig einen Betrieb mit Arbeitsplätzen zukunftssicher aufstellen, um immer für Sie und Ihre Fellfreunde da sein zu können! Unsere Preisstruktur sichert Ihnen mehr Zeit für Ihr Tier durch mehr qualifiziertes Personal, eine moderne technische Ausstattung und eine faire Entlohnung unserer Mitarbeiter. Leider sind auch wir nicht vor der Inflation geschützt und behalten uns daher vor, unsere Preise regelmäßig ausgleichend anzupassen.
Flexible Abrechnungsmöglichkeiten
Kosten für tierärztliche Leistungen sowie angewandte und abgegebene Medikamente können Sie bei uns sofort bar, per EC-Karte oder per Kreditkarte begleichen. Alternativ bieten wir Bezahlung per Rechnung mit oder ohne Ratenplan über die BFS an (Bonität vorausgesetzt). Bitte beachten Sie, dass wir hierfür eine geringfügige Aufwandspauschale berechnen müssen. Gerne stehen wir Ihnen telefonisch oder vor Ort für Ihre Fragen rund um die Abrechnung zur Verfügung.